Die mit Beschluss des Landesjugendringes Thüringen einberufene Armutskonferenz bildet den Abschluss eines vorangegangenen Konsultationsprozesses - und nicht wie bei anderen ähnlichen Zusammenkünften - den Beginn oder die fortlaufende Arbeit.
1. Gemeinsames Soziales Wort
Auf der Konferenz soll ein „Gemeinsames Soziales Wort“ verabschiedet werden. Ein zielgerichtetes, prägnantes kurzes Wort
Zur Konferenz wird ein Entwurf vorgelegt, dass in einem Konsultationsprozess erarbeitet wurde. Für die Konsultationen gibt es eine Geschäftsordnung. Von den an der Konferenz beteiligten Verbänden werden „Unterhändler“ benannt, die die Vorstellungen der Verbände einbringen und damit weitgehende Übereinstimmung und Verabschiedungsfähigkeit ermöglichen. Die Jugendverbände sind über die Unterhändler in den Erarbeitungsprozess eingebunden, sie müssen die Kommunikation mit den Erwachsenenverbänden selbst regeln.
Moderiert wird der Konsultationsprozess von 2 bekannten Thüringer Persönlichkeiten, die für soziales Engagement, Authetizität und breite politische Akzeptanz – Neutralität stehen:
Msgnr. Karl-Heinz Ducke,
Altbischof Roland Hofmann
2. Die Geschäftsführung liegt beim Landesjugendring Thüringen e.V. Beauftragt sind Peter Weise, Ulrich Töpfer, Matthias Sengewald.
3. In einer vom Vorstand des Landesjugendring Thüringen e.V. beauftragten Vorbereitungsgruppe wird ein Rohentwurf des „gemeinsamen Wortes“ erstellt.
4. In der Konsultation
wird der vorgelegte Rohentwurf des „„Gemeinsamen Sozialen Wortes““ zu einem von allen getragenen Entwurf verhandelt.
Die Konsultationen finden in nicht –öffentlicher Sitzung statt. Teilnehmer sind die namentlich benannten Personen
5. Zur Armutskonferenz
wird das „„Gemeinsames Soziales Wort““