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Aufgaben

§ 2
Aufgaben des bejm

(1)     Der bejm vertritt gemeinsame Anliegen seiner Mitglieder sowohl innerkirchlich als auch gegenüber staatlichen und öffentlichen Stellen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. Beratung von Grundsatzfragen der Evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung theologisch-ethischer sowie kirchen- und jugendpolitischer Aspekte;
    Themen & Projekte  
  2. Entwicklung von Zielvorstellungen und Standards für die Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
    Jugendpolitik
  3. Gestaltung und Verantwortung eines Kinder- und Jugendförderplans für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland;
    Förderung
  4. Förderung der Vernetzung und der Zusammenarbeit der Verbände und Partnerorganisationen der Evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
    Mitglieder
  5. Planung, Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen überregionalen Veranstaltungen der unterschiedlichen Gruppierungen und Träger der Evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland;
    Veranstaltungen
  6. Koordinierung der länderspezifischen Aktivitäten der Evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
    Jugendpolitik  
  7. überregionale Öffentlichkeitsarbeit für die Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
    Öffentlichkeitsarbeit
  8. Stellungnahmen zu die Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berührenden gesellschaftlichen sowie politischen Geschehnissen und Grundsatzfragen.
    Jugendpolitik

(2)    Die Arbeit des bejm geschieht im Rahmen der kirchlichen Ordnung.

Arbeitspause während einer Jugendkammer-Sitzung.