Vertreter/innen und Stimmverteilung in der Jugendkammer in der grafischen Übersicht
In der Jugendkammer sind derzeit 36 Sitze mit Stimmrecht und mindestens 1 ohne Stimmrecht.
* Die Zahl der Vertreter/innen der kreiskirchlichen Jugendarbeit beträgt 2 je Propstsprengel. Derzeit gibt es 7 Propstsprengel, die Zahl soll sich endgültig bis 2012 auf 5 reduzieren, demnach wird sich die Zahl der stimmberechtigten Sitze auf 32 reduzieren.