
Der bejm vertritt gemeinsame Anliegen seiner Mitglieder und die Interessen von Kindern und Jugendlichen
· gegenüber der
Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und anderen Kirchen, gegenüber der
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) und weiteren kirchlichen Partnern,
· gegenüber den Ländern
Sachsen-Anhalt und
Thüringen sowie
Sachsen und
Brandenburg, in den Landesregierungen, Parlamenten, mit Politikern und Parteien, gegenüber jugendpolitischen Zusammenschlüssen wie dem
Kinder- und Jugendring in Sachsen-Anhalt und dem
Landesjugendring Thüringen, anderen Jugendverbänden und –institutionen.
Die in den Aufgaben des bejm benannte kinder- und jugendpolitische Vertretung wird wahrgenommen durch:
Von den Mitgliedern des bejm werden Anliegen eingebracht und in der
Jugendkammer oder im
Vorstand beraten und beschlossen. Die intensive Diskussion zu den Fragen geschieht im
jugendpolitischen Ausschuss, die der finanzpolitischen im
Finanzausschuss.
Der bejm ist anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe und ein Jugendverband nach § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. | |||
Land | Freistaat Sachsen | ||
Freistaat | Land Brandenburg |