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Jugendpolitik

Der bejm vertritt gemeinsame Anliegen seiner Mitglieder und die Interessen von Kindern und Jugendlichen

·         gegenüber der Opens external link in new windowEvangelischen Kirche in Mitteldeutschland und anderen Kirchen, gegenüber der Opens external link in new windowArbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) und weiteren kirchlichen Partnern,

·         gegenüber den Ländern Opens external link in new windowSachsen-Anhalt und Opens external link in new windowThüringen sowie Opens external link in new windowSachsen und Opens external link in new windowBrandenburg, in den Landesregierungen, Parlamenten, mit Politikern und Parteien, gegenüber jugendpolitischen Zusammenschlüssen wie dem Opens external link in new windowKinder- und Jugendring in Sachsen-Anhalt und dem Opens external link in new windowLandesjugendring Thüringen, anderen Jugendverbänden und –institutionen. 

Die in den Aufgaben des bejm benannte kinder- und jugendpolitische Vertretung wird wahrgenommen durch:

  • Lobbyarbeit nach innen und außen
  • Vertretung in den Gremien der Bundesländer 
  • Aufnahme gesellschaftlich relevanter Themen;

Von den Mitgliedern des bejm werden Anliegen eingebracht und in der Opens internal link in new windowJugendkammer oder im Opens internal link in new windowVorstand beraten und beschlossen. Die intensive Diskussion zu den Fragen geschieht im Opens internal link in new windowjugendpolitischen Ausschuss, die der finanzpolitischen im Opens internal link in new windowFinanzausschuss.

Der bejm ist anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe und ein Jugendverband nach § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

jugendpolitische Partner (Auswahl)