KINDER- und JUGENDFÖRDERPLAN DER EKM für 2009

Möglichkeiten der Bezuschussung für Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit durch den bejm

 Antragsfrist für die Förderbereiche 1 – 6 :   01. Dezember 2008

Nach Antragsschluss werden alle eingegangenen Anträge summiert und die zur Verfügung stehende Fördersumme auf die Anträge verteilt. Bei einem höheren Antragsvolumen kann es zu einer prozentualen Kürzung der Förderhöhe kommen. Antragsberechtigt sind: Kirchengemeinden, Kirchenkreise und evangelische Jugendverbände.

Bitte unbedingt die neuen Formulare verwenden!

Abrechnungen ohne entsprechendes Formular können nicht bearbeitet werden.

Maßnahmeart

Förder-gebiet

Zuwendung

Option

Abrechnung

1. Konfirmandenrüstzeit

 

 

EKM

1, 2

bis

4,50 € /TNT  

 

 

 


Nur für Maßnahmen, die ausdrücklich nicht anders gefördert werden, weil Inhalt und Charakter die Förderung durch die öffentliche Hand ausschließen.

Kirchgemeinden u./o. Kirchenkreise müssen sich mit 20% an den Gesamtkosten beteiligen.

Abrechnungen ohne das KVA
- Originalbelege
- 
Original, der von den Teilnehmer/innen unterschriebenen Teilnehmerliste
- 
Verwendungsnachweis
- 
Sachbericht

Abrechnungen über das KVA:
- 
Verwendungsnachweis
- 
Original der Teilnehmerliste
- 
Sachbericht
- 
Erklärung, dass die Originalbelege jederzeit im KVA abrufbar sind

2. Jugendfreizeiten

-  Bibelrüstzeit
- 
Familienrüstzeit
Ehrenamtlichen-
    schulungen
Kinderfreizeiten

EKM

1, 2 

bis

2,00 € /TNT    

 

 

 

Max. 14 Tage und in der Regel für höchstens 30 Personen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
-
Förderung bis einschl. 26. Lebensjahr
- Schulung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen

-  TN-Liste
- 
Verwendungsnachweis
- 
Nachweis der Beteiligung des Trägers in Höhe von mindestens
10 % an den Gesamtausgaben

 

3. Begegnungsarbeit

Oekumene

EKM

Defizitfinanzierung

auf Anfrage

Vorrangig für Jugendarbeit mit PartnerInnen in Osteuropa

Antrag: Maßnahmebeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan

- TN-Liste
- Sachbericht
- Verwendungsnachweis

 

 4.

Mitarbeiterbildung

    JuLeiCa

 

EKM

1, 2

bis

4,00 € /TNT

 

 

- Entsprechend der landesweiten Richtlinie zur JuLeiCa– Ausbildung

- TN-Liste
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht
- Programm
-  
Nachweis der Beteiligung des Trägers in Höhe von mindestens 10 % an den Gesamtausgaben

5.

Veranstaltungen   

musisch - kultureller Art          

EKM

bis 250 Euro

 

ausführliche Veranstaltungs-beschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan

bei einer Mindestbeteiligung des Trägers von 30 %

- TN-Liste
- Sachbericht
- Verwendungsnachweis
- Kopien der Belege 

6. 

Kinder- und

Jugendtage

EKM

 

bis 4,00 € pro TNT

maximal bis 250 €

 

 

ausführliche Veranstaltungs-beschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Mindestbeteiligung des Trägers von 30 % in Kooperation mehrerer Gemeinden, mit mindestens 40 TeilnehmerInnen

- Verwendungsnachweis
- TN-Liste
- Sachbericht
- Kopien der Belege

Für alle Zuschüsse gilt die „bis zu...Euro“-Regelung.
- ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
- eine Doppelförderung in den Förderbereichen 1- 6 ist ausgeschlossen       
- bei Ausfall bitte umgehend schriftlich Bescheid geben

1)  pro TeilnehmerIn u. Tag (TNT), An-  u. Abreise zählen als ein Tag      

2)  Betreuerschlüssel 1:7

12 Wochen nach Beendigung der Maßnahme erlischt der Förderanspruch

Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten (neu) sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm  abrufbar.