Landesjugendförderplan Thüringen
(nur für Maßnahmen von Veranstaltern aus dem Freistaat Thüringen)
Antragsfrist für die Förderung „Landesjugendförderplan Thüringen“: 31.1.2009
Bitte unbedingt beachten:
Es werden nur landesweite Veranstaltungen gefördert (Vorgabe des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familien und Gesundheit).
Eine landesweite Ausschreibung im Veranstaltungsplan, im Newsletter des bejm bzw. auf der Homepage des bejm muss erfolgen.
Die Teilnehmer dürfen nicht nur aus einem Ort bzw. Landkreis kommen.
Maßnahmeart | Fördergebiet | Zuwendung | Option | Abrechnung |
1. Internationale Jugendbegegnung | Thüringen | bis 765 € | mind. 5 höchstens 30 Tage | - Einladung der Partnergruppe |
2. außerschulische Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung | Thüringen | 1 bis 5,00 € max. 800 € | Alter: 6 – 27 Jahre, Fort- und Weiterbildung auch älter | - TN-Liste, original unterschrieben |
Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien Thüringens (Landesjugendförderplan Thüringen)!
Verwendungsnachweislegung spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende, sowie bei Maßnahmen im Nov. und Dez. bis 18.12. des laufenden Jahres (Landesjugendförderplan Thüringen).
Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar.
Die Eigenmittel inklusive der Teilnehmendenbeiträge müssen mindestens in Höhe der anfallenden Verpflegungskosten geplant werden.
Für alle Zuschüsse gilt die „bis zu...Euro“-Regelung.
- ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
- eine Doppelförderung in den Förderbereichen 1- 6 ist ausgeschlossen
- bei Ausfall bitte umgehend schriftlich Bescheid geben
1) pro TeilnehmerIn u. Tag (TNT), An- u. Abreise zählen als ein Tag
2) Betreuerschlüssel 1:7
12 Wochen nach Beendigung der Maßnahme erlischt der Förderanspruch
Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten (neu) sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar.