Hilfsbedürftigenfonds der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Mit Beginn des Jahres 2011 steht der Fonds zur Verfügung. Damit soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten, Seminaren und Projekten zu ermöglicht werden, die aus finanziellen Gründen die Teilnehmer/innenbeiträge nicht aufbringen können.

Unterstützt werden sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an
1. Konfirmandenrüstzeiten,
2. Jugendfreizeiten,
   - Bibelrüstzeiten,
   - Familienrüstzeiten,
   - Kinderfreizeiten,
   - Ehrenamtlichenschulungen,
3. Kinder- und Jugendsingwochen,
4. Mitarbeiterschulungen,
5. ökumenischen Projekten und internationalen Jugendbegegnungen,
6. musisch-kulturellen Veranstaltungen,
7. Kinder- und Jugendtagen

Die Förderung ist unkompliziert gestaltet: Die Gruppenleiter bestätigen im Antrag die Hilfebedürftigkeit, ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.

Anträge können bis zu einer Woche vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Für den Antrag ist ein vorgegebenes Formular (siehe Anlage) zu verwenden.

Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung erfolgt spätestens zwölf Wochen nach Abschluss der Maßnahme unter Einreichung des entsprechenden Formulars (siehe Anlage), das Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, der Anzahl und Finanzierung der unterstützten sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen, der Dauer und Art der Maßnahme enthält. Belege zur Nachweisführung sind nicht erforderlich.

Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der Teilnehmendenkosten des sozial benachteiligten Kindes oder Jugendlichen. Eine Doppelförderung pro Person aus dem Fonds des Diakonischen Werkes „Kindern Urlaub schenken“ ist ausgeschlossen.

Die anfallenden Erträge aus den entspre­chenden Stiftungsfonds werden durch den Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland verwaltet.

Details regelt die Verwaltungsanordnung über die Förderkriterien und Modalitäten vom 23. November 2010. 

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Die Verwaltungsrichtlinie zum download als PDF (10kB)

Das Antrags- und Abrechnungsformular zum Download als Word-Formular (50kB)