Möglichkeiten der Bezuschussung für Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit durch den bejm
Nach Antragsschluss werden alle eingegangenen Anträge summiert und die zur Verfügung stehende Fördersumme auf die Anträge verteilt. Bei einem höheren Antragsvolumen kann es zu einer prozentualen Kürzung der Förderhöhe kommen. Antragsberechtigt sind: Kirchengemeinden, Kirchenkreise und evangelische Jugendverbände.
Neu: Bitte unbedingt die neuen Formulare verwenden!
Abrechnungen ohne entsprechendes Formular können nicht bearbeitet werden.
Maßnahmeart | Förder-gebiet | Zuwendung | Hinweis | Abrechnung |
1. Konfirmandenrüstzeit (KO)
| EKM
| bis 4,50 € TNT
| Nur für Maßnahmen, die ausdrücklich nicht anders gefördert werden, weil Inhalt und Charakter die Förderung durch die öffentliche Hand ausschließen. | Verwendungsnachweis - Original der Teilnehmerliste |
2. Jugendfreizeiten (KJF)
| EKM |
bis 2,00 € TN (1, 2 | Max. 14 Tage und in der Regel für höchstens 30 TeilnehmerInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr Schulung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen | Verwendungsnachweis - Original der Teilnehmerliste |
3. Mitarbeiterbildung Qualifizierte JuLeiCa-Schulung (Juleica) | EKM |
bis 4,00 € TNT | Entsprechend der landesweiten Richtlinien zur JuLeiCa-Ausbildung | Verwendungsnachweis - Original der Teilnehmerliste - Beteiligung an den Gesamtausgaben der KG u./o. KK |
4. Begegnungsarbeit Ökumene (OEK) | EKM |
Defizit-Finanzierung auf Anfrage | Vorrangig für Jugendmitarbeit mit PartnerInnen in Osteuropa Antrag: Maßnahmebeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan | Verwendungsnachweis - Original der Teilnehmerliste |
5. Veranstaltungen musisch – kultureller Art (MK) | EKM | bis 4,00 € pro TNT bis 250 € | Antrag: Maßnahmebeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan | Verwendungsnachweis - Original der Teilnehmerliste |
6. Kinder- und Jugend- tage (KJT) | EKM
|
bis 4,00 € pro TNT bis 250 €
| Antrag: Maßnamebeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, mindestens 40 TeilnehmerInnen | Verwendungsnachweis - Formblatt VWN |
Für alle Zuschüsse gilt die „bis zu...Euro“-Regelung.
1) pro TeilnehmerIn u. Tag (TNT), An- u. Abreise zählen als ein Tag
2) Betreuerschlüssel 1:7
12 Wochen nach Beendigung der Maßnahme erlischt der Förderanspruch
Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar.
Ulrich Töpfer
Landesgeschäftsführer
Zinzendorfplatz 3
99192 Neudietendorf
Tel.: 036202 7713522
Fax: 036202 7713509
Mail: foerderung(at)bejm-online.de www.bejm-online.de
Richtlinien 2010 zum download (PDF 25 kB)