Förderung aus Mitteln des Landesjugendförderplanes 2010

(nur für Maßnahmen von Veranstaltern aus Thüringer)

Antragsfrist für die Förderung „Landesjugendförderplan Thüringen“: 31. Januar 2010

Neu! Bitte unbedingt beachten:

Es werden nur landesweite Veranstaltungen gefördert (Vorgabe des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familien und Gesundheit).

Eine landesweite Ausschreibung im Veranstaltungsplan bzw. auf der Homepage des bejm muss erfolgen.

Die Teilnehmer kommen aus mindestens 3 Landkreisen!

Maßnahmeart

Förder- gebiet

Zuwendung

Hinweis

Abrechnung

1.

außerschulische

Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung

Thüringen

bis  5,00 €

max. 800 €

(1

Alter: 6 – 27 Jahre, Fort- und Weiterbildung auch älter

höchstens 40 TeilnehmerInnen

ReferentInnen werden nicht und LeiterInnen nur, wenn sie Teilnehmergebühren bezahlen, gefördert

Verwendungsnachweis
- Original der Teilnehmerliste
- Formblatt NE
- Programm
- Sachbericht
- Formblatt NBM
- alle Belege in Kopie, Original muss einsehbar sein!
- Honorarverträge

2.

Internationale Jugendbegegnung

Thüringen

bis 5,00 €

max. 800 €

mind. 5 höchstens 30 Tage

Alter: 12 – 27 Jahre

Ausland: Fahrt- bzw. Flugkosten anteilig

Inland: TNT

Verwendungsnachweis

- Einladung der Partnergruppe
- Original der Teilnehmerliste
- Formblatt NE
- Sachbericht
- Programm
- Formblatt NBM
- alle Belege in Kopie, Original muss einsehbar sein!
- Honorarverträg

 Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien Thüringens (Landesjugendförderplan Thüringen)!

Verwendungsnachweislegung spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende, sowie bei Maßnahmen im Nov. und Dez. bis 18.12. des laufenden Jahres (Landesjugendförderplan Thüringen).

Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar.

Die Eigenmittel inklusive der Teilnehmendenbeiträge müssen mindestens in Höhe der anfallenden Verpflegungskosten geplant werden.

Für alle Zuschüsse gilt die „bis zu...Euro“-Regelung.

  • ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
  • eine Doppelförderung in den Förderbereichen 1- 6 des KKJFPl ist ausgeschlossen       
  • bei Ausfall bitte umgehend schriftlich Bescheid geben
  • keine Belege; Erklärung, dass die Originalbelege jederzeit im KKA / in der BUKAST abrufbar sind

1)  pro TeilnehmerIn u. Tag (TNT), An-  u. Abreise zählen als ein Tag         

2)  Betreuerschlüssel 1:7

12 Wochen nach Beendigung der Maßnahme erlischt der Förderanspruch

Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar. 

Ulrich Töpfer
Landesgeschäftsführer
Zinzendorfplatz 3
99192 Neudietendorf
Tel.: 036202 7713522
Fax: 036202 7713509
Mail: foerderung(at)bejm-online.de www.bejm-online.de

Richtlinien 2010 zum download (PDF 25 kB)