(nur für Maßnahmen von Veranstaltern aus Thüringer)
Antragsfrist für die Förderung „Landesjugendförderplan Thüringen“: 31. Januar 2010
Neu! Bitte unbedingt beachten:
Es werden nur landesweite Veranstaltungen gefördert (Vorgabe des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familien und Gesundheit).
Eine landesweite Ausschreibung im Veranstaltungsplan bzw. auf der Homepage des bejm muss erfolgen.
Die Teilnehmer kommen aus mindestens 3 Landkreisen!
Maßnahmeart | Förder- gebiet | Zuwendung | Hinweis | Abrechnung |
1. außerschulische Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung | Thüringen | bis 5,00 € max. 800 € (1 | Alter: 6 – 27 Jahre, Fort- und Weiterbildung auch älter höchstens 40 TeilnehmerInnen ReferentInnen werden nicht und LeiterInnen nur, wenn sie Teilnehmergebühren bezahlen, gefördert | Verwendungsnachweis |
2. Internationale Jugendbegegnung | Thüringen | bis 5,00 € max. 800 € | mind. 5 höchstens 30 Tage Alter: 12 – 27 Jahre Ausland: Fahrt- bzw. Flugkosten anteilig Inland: TNT | Verwendungsnachweis - Einladung der Partnergruppe |
Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien Thüringens (Landesjugendförderplan Thüringen)!
Verwendungsnachweislegung spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende, sowie bei Maßnahmen im Nov. und Dez. bis 18.12. des laufenden Jahres (Landesjugendförderplan Thüringen).
Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar.
Die Eigenmittel inklusive der Teilnehmendenbeiträge müssen mindestens in Höhe der anfallenden Verpflegungskosten geplant werden.
Für alle Zuschüsse gilt die „bis zu...Euro“-Regelung.
1) pro TeilnehmerIn u. Tag (TNT), An- u. Abreise zählen als ein Tag
2) Betreuerschlüssel 1:7
12 Wochen nach Beendigung der Maßnahme erlischt der Förderanspruch
Antragsformulare und Verwendungsnachweise sowie Teilnehmendenlisten sind beim bejm in Neudietendorf erhältlich oder auf der Homepage des bejm abrufbar.
Ulrich Töpfer
Landesgeschäftsführer
Zinzendorfplatz 3
99192 Neudietendorf
Tel.: 036202 7713522
Fax: 036202 7713509
Mail: foerderung(at)bejm-online.de www.bejm-online.de
Richtlinien 2010 zum download (PDF 25 kB)