Bei einer Anfrage bekommen Sie von uns die Bestätigung und den Nutzungsvertrag bzw. eine Absage, wenn die Nutzung nicht möglich ist, zugesendet.
Der Nutzungsvertrag muss vorher perPost/Fax unterezeichnet zurückgesandt werden.
Der Schlüssel muss in der Geschäftsstelle des bejm zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt und zurückgebracht werden, die Zeiten müssen von uns bestätigt sein.
Alles andere muss konkret vereinbart werden, ansonsten können wir die Nutzung nicht garantieren.
Es gelten die Nutzungsbedingungen, die mit dem Vertrag zugesendet werden.