Die Geräte / der Kleinbus müssen in der Geschäftsstelle des bejm zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt und zurückgebracht werden, die Zeiten müssen von uns bestätigt sein. Alles andere muss konkret vereinbart werden, ansonsten können wir nicht garantieren, dass die Geräte übergeben werden können.
Die/der Abholende muss den Leihvertrag autorisiert unterzeichnen können.
Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen, die mit dem Leivertrag ausgehändigt werden.