Teilhabefonds der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Mit dem Fonds soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten, Seminaren und Projekten ermöglicht werden, die aus finanziellen Gründen die Teilnehmer/innenbeiträge nicht oder nicht voll aufbringen können. Außerdem gibt es einen Förderbereich für die Unterstützung von Inklusiven Maßnahmen.
Gegenstand und Höhe von Unterstützungsleistungen
(1) Finanziell unterstützt wird die Teilnahme junger Menschen, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- an Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten (Rüstzeiten),
- an Kinder- und Jugendbildungsveranstaltungen,
- an Kinder- und Jugendtagen,
- an Ehrenamtlichenschulungen einschließlich Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card (Juleica) und der Kindergruppenleiter-Card (Kileica) sowie
- an Projekten und Großveranstaltungen.
(2) 1 Für jeden nach § 1 Absatz 1 Satz 1 berücksichtigungsfähigen Teilnehmenden kann eine Unterstützungsleistung in Höhe von bis zu 50 vom Hundert des vom Maßnahmenträger veranschlagten Teilnehmerentgelts gewährt werden. 2 Für jeden berücksichtigungsfähigen Teilnehmenden gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 kann bei Bedarf ein zusätzlicher Bedarf von in der Regel bis zu 500 Euro insbesondere zur Finanzierung
- von Dolmetscherinnen und Dolmetschern,
- von Assistenzpersonen und
- von Barrierefreiheit im Hinblick auf die An- und Abreise, den Aufenthalt, die Verpflegung und die Mitwirkung
bewilligt werden.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen besteht nicht.
Die Förderung ist unkompliziert gestaltet: Die Gruppenleiter bestätigen im Antrag die Hilfebedürftigkeit, ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.
Anträge können bis zu Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Für den Antrag ist ein vorgegebenes Formular (siehe Anlage) zu verwenden.
Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Maßnahme unter Einreichung des entsprechenden Formulars (Onlineportal). Notwendige Angaben sind hier;
- Die Anzahl und Finanzierung der unterstützten finanziell benachteiligten Kinder und Jugendlichen,
- Die Dauer und Art der Maßnahme.
Belege zur Nachweisführung sind nicht erforderlich. Diese verbleiben beim Träger der Maßnahme und können im Einzelfall geprüft werden.
Die Unterstützung ist für den Einzelfall gedacht. Gelder aus dem Teilhabefonds (Bereich Teilnehmerförderung) sollten nicht von Anfang an in einer Maßnahmefinanzierung kalkuliert werden. Sollte eine Maßnahme für eine Zielgruppe mit einem erhöhten Finanzbedarf ausgerichtet sein, sollte ein Antrag bei der Diakonie gestellt werden: https://www.urlaubschenken.de
Die anfallenden Erträge aus den entsprechenden Stiftungsfonds werden durch den Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland verwaltet.
Anträge und Abrechnung
Diese erfolgen über das Förderportal des BEJM
https://www.bejm-online.de/foerderung/online-antraege-ekm/
Richtlinie
Die Verwaltungsanordnung befindet sich im Anhang, bzw. zusätzlich unter folgendem Link
Kollektenplatz Nr. 30 / 07.06.2026, 1. Sonntag nach Trinitatis - Kein junger Mensch soll die Ferien nur zu Hause verbringen müssen – Hilfsbedürftigenfonds der EKM
Kollektenempfehlung
Hilfsbefürftigenfonds der EKM für Kinder und Jugendliche
Kinderarmut ist ein Skandal. Jedes vierte Kind im Osten Deutschlands ist von Armut bedroht. Ihnen fehlt es an Chancen auf Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Dank ihrer Kollekte kann der Hilfsbedürftigenfonds der EKM unbürokratisch und schnell Teilnehmenden bei Freizeiten helfen. So können durch die Unterstützung der Teilnehmendenbeiträgen jährlich ca. 300 junge Menschen an Evangelischen Freizeiten und Bildungsveranstaltungen teilnehmen. Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Kollekte Kindern neue Chancen geben.
DOWNLOADS
- 434-Teilhabefonds - ( 20.04.2026 / 105 KB)

