Ein Fuffi für U18
Der KJR fördert pro Wahllokal Beträge von 25,00 bis zu 50,00 Euro. Es besteht keine diesbezügliche Verpflichtung des KJR. Bis zum 1. September 2021 können Belege für Kosten (Material- und Verpflegungskosten – keine Honorar-, Personal- oder Fahrtkosten), die in Wahllokalen entstanden sind, beim Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (KJR) im Original eingereicht und abgerechnet werden.
Mehr lesen arrow_forward