
Über den bejm wird die Durchführung von Veranstaltungen gefördert.
Mitglieder des bejm können Gelder für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
aus dem kirchlichen Kinder- und Jugendplan der EKM
- im gesamten Gebiet der EKM
aus Förderung des Landes Thüringen
- nur für Veranstalter aus dem Gebiet des Freistaates Thüringen
beantragen, die genauen Angaben sind unten zu finden. Da die Fördermodalitäten 2010 sich geringfügig verändern werden, bitte darauf achten, für welches Jahr die Förderung erfolgen soll.
Die Förderung aus Landesfördergeldern im Bundesland Sachsen-Anhalt erfolgt über das Evangelische Kinder- und Jugendbildungswerk Sachsen-Anhalt e.V. (EKJB) nur für Maßnahmen seiner Mitglieder auf Landesebene.
Die Förderung aus staatlichen Mitteln der in Brandenburg und Sachsen liegenden Kirchenkreise wird über die Jugendreferenten der Kirchenkreise abgewickelt.
Soweit es uns möglich ist, informieren und unterstützen wir unsere Mitglieder und im Einzelfall auch andere bei der Einwerbung weiterer Fördermöglichkeiten.
Auswahl von anderen Fördermöglichkeiten
Beantragung 2010 für
Gelder für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
aus dem kirchlichen Kinder- und Jugendplan 2010 der EKM
- im gesamten Gebiet der EKM
aus Förderung des Landes Thüringen 2010
- nur für Veranstalter aus dem Gebiet des Freistaates Thüringen
Beantragung 2009 für
Gelder für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien:
aus dem kirchlichen Kinder- und Jugendplan 2009 der EKM
- im gesamten Gebiet der EKM
aus Förderung des Landes Thüringen 2009
- nur für Veranstalter aus dem Gebiet des Freistaates Thüringen