
Über den bejm wird die Durchführung von Veranstaltungen gefördert.
Mitglieder des bejm können Gelder für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
beantragen, die genauen Angaben sind unten zu finden. Da die Fördermodalitäten sich in jedem Jahr geringfügig verändern können, bitte darauf achten, für welches Jahr die Förderung erfolgen soll.
Die Förderung aus Landesfördergeldern im Bundesland Sachsen-Anhalt erfolgt über das
Evangelische Kinder- und Jugendbildungswerk Sachsen-Anhalt e.V. (EKJB) nur für Maßnahmen seiner Mitglieder auf Landesebene entsprechend den
Festlegungen des Landes. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das
EKJB.
Die Förderung aus staatlichen Mitteln der in Brandenburg und Sachsen liegenden Kirchenkreise wird über die Jugendreferenten der Kirchenkreise abgewickelt.
Der bejm verwaltet darüber hinaus den
Soweit es uns möglich ist, informieren und unterstützen wir unsere Mitglieder und im Einzelfall auch andere bei der
Beantragung und Abrechnung 2012 für
Gelder für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
aus dem kirchlichen Kinder- und Jugendplan 2012 der EKM
- im gesamten Gebiet der EKM
aus Förderung des Landes Thüringen 2012
- nur für Veranstalter aus dem Gebiet des Freistaates Thüringen
Abrechnung 2011 für
Gelder für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
aus dem kirchlichen Kinder- und Jugendplan 2011 der EKM
- im gesamten Gebiet der EKM
aus Förderung des Landes Thüringen 2011
- nur für Veranstalter aus dem Gebiet des Freistaates Thüringen
Hinweise nur zum Kirchl. Kinder- und Jugendförderplan der EKM: