• 29.09.2020

Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“ - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Förderschwerpunkte

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
    Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen

  • Nachwuchsgewinnung
    In diesem Schwerpunkt werden innovative Wege der Nachwuchsgewinnung gefördert, sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.

  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
    In diesem Schwerpunkt sollen gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen gefördert werden. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

Umfang der Förderung

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Förderleitfaden und der Förderrichtlinie.

Informationen zur Bewerbung

Antragstellung so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020

Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich. 

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, auf der Grundlage einer
Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs verkürzen.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. 
Bitte senden Sie uns den Förderantrag mit allen Unterlagen unterschrieben per Post zu:

Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chausee 35 
17235 Neustrelitz

 

Alle wichtigen Infos und Antragsunterlagen gibt es hier: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/



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