Förderung Kinder - Jugend - Konfirmand*innen / EKM

 


Richtline ab 26.08.2024


Ansprechpartnerin für Fragen: 

Katrin Nowak            036202 752-611 
katrin.nowak@ekmd.de

Es gibt ein Onlineverfahren für Anträge und Abrechnungen für folgende Bereiche:

  • Konfirmand:innen (Bitte beachten Sie, dass es keine Förderung für die Teilnahme an Konficastle gibt. Hier stellt der CVJM die Anträge. Eine Doppelförderung ist nicht möglich).

  • Hilfsbedürftigenfonds

Antragstellung und Abrechnung:

Eine Antragstellung ist laufend möglich. Wir bitten um eine Antragstellung bei den Konfirmand*innen 3-4 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Anträge beim Hilfsbedürftigenfonds können bis zum Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Antragstellung und die weitere Abwicklung des Antrages und der Abrechnung erfolgt online.

Das Onlineportal finden Sie unter folgendem Link: Onlineportal

  • Die Abrechnungen werden ebenfalls im Onlineportal durchgeführt. Der digitale Zugang zur Abrechnung erfolgt mit Bewilligung.
  • Die Abrechnungen sind bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme zu erfolgen.
  • Im Bereich der  Konfirmanden-Rüstzeiten ist das Formblatt „Teilnehmer*innenliste“ Bestandteil der Abrechnung. Dieses ist im Onlineportal digital zu hinterlegen
  • Alle Dokumente und Zugänge bekommen Sie von folgender Mailadresse, die auch bei der Kommunikation zu werwenden ist. bejm-foerderung@ekmd.de
     

Grundlage zur Beantragung stellt die jeweilig gültige Richtlinie zu den einzelnen Förderbereichen dar.

Bitte beim Hilfsbedürftigenfonds beachten, dass dieser keine Regelfördeung und nur für einzelne Teilnehmende gedacht ist. Förderrungen für Kinder- und Jugendprojekte können über "Kindern Urlaub schenken" gestellt werden (https://www.diakonie-mitteldeutschland.de/antrag-stellen/) . Beide Förderprogramme schließen sich gegenseitig aus. 


Richtlinie Konfirmand*innenprojekte: Link  (Förderbereich 1)

Verwaltungsverordnung Hilfsbedürftigenfonds: Link 


Im Rahmen des Kirchlichen Kinder- und Jugendförderplans werden weiterhin folgende Bereiche (Förderbereich 2)  gefördert:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten (Rüstzeiten)
  • Kinder- und Jugendbildung
  • Kinder- und Jugendtage
  • Ehrenamtsschulungen
  • Projekte

Die Förderung erfolgt über ein Budget, dass den Kirchenkreisen, Verbänden und Bildungsstätten zur Verfügung gestellt wird.

Die Abrechnung der Budgetmittel erfolgt über eine Leistungstabelle.


Hinweise zu den Teilnehmendenlisten

  1. Bei Maßnahmen der Förderung einer Konfirmand*innenfreizeit sind TN-Listen im Rahmen der Abrechnung als SCAN im Abrechnungsportal zu hinterlegen. Hier kann z.B. die untenstehende TN-Liste des Landes THürings verwendet werden. Andere werden auch akzeptiert.
  2. Die TN-Listen im Rahmen von Maßnahmen aus dem Budgetbereich verbleiben beim Träger und sind nur bei Bedarf vorzulegen. Hier können, wie im Konfibereich, auch die Landeslisten Thüringens verwendet werden. Als Abrechnung reicht in der Regel die Leistungstabelle. 
  3. Maßnahmen, die auch Mittel des Landes Thüringens verwenden, müssen zwingend die untenstehenden Thüringer-TN-Liste verwenden.

Leistungstabelle 2026: 

Mit der Leistungstabelle 2026 wurde eine erweiterte Erfassung eingeführt. Die Kirchenkreise können ihre Tabellen auch zur Erfassung statistischer Grunddaten im Arbeitsfeld nutzen – inklusive der entsprechenden Auswertungsszenarien.

Für die Verbände gibt es eine gesonderte Version.

Beide Erfassungstabellen stehen am Ende der Seite zur Verfügung.

Ein Hinweis für Kirchenkreise, die zusammengelegt werden: Die Tabellen basieren noch auf der bisherigen Kirchenkreisstruktur. Bei Bedarf können wir die Kirchenkreise bereits zusammenführen. Bitte dazu eine Mail an:

gernot.quasbarth (at) ekmd.de 


Die Mittel des kirchlichen Kinder- und Jugendfpörderplans  stammen aus Kollekten und aus landeskirchlichen Mitteln.
Diese Mittel können gegenüber anderen Fördermittelgebern als Eigenmittel eingesetzt werden.


Kollektenplätze 2026 sind:

  • 24.05.2026, Pfingstsonntag - Evangelische Kinder- und Jugendfreizeiten müssen finanzierbar bleiben 
  • 07.06.2026, 1. Sonntag nach Trinitatis - Kein junger Mensch soll die Ferien nur zu Hause verbringen müssen – Hilfsbedürftigenfonds der EKM  
  • 12.07.2026, 6. Sonntag nach Trinitatis - Kollekte für Ehrenamtsschulungen, wie Jugendleitercard und Kinderleitercard und ½ Kollekte:  vielfältige Projekte in der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglichen

Die ausführliche Beschreibung/ Empfehlung gibt es hier: hier 


Weitere Fördermöglichkeiten in der EKM

z.B.: Missionarische Projekte, Ehrenamt, Ökumene, Internationales, ...

https://www.evangelischejugend.de/serviceseite-fuer-mitarbeitende/foerderung-wettbewerbe/


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