Förderung Kinder - Jugend - Konfirmand*innen / EKM

 


Richtline ab 17.11.2023


Ansprechpartnerin für Fragen: 

Katrin Nowak            036202  77135 29
katrin.nowak@ekmd.de

Ab 1.12.2022 gibt es ein Onlineverfahren für Anträge und Abrechnungen für folgende Bereiche:

  • Konfirmand:innen (Bitte beachten Sie, dass es keine Förderung für die Teilnahme an Konficastel gibt. Hier stellt der CVJM die Anträge. Eine Doppelförderung ist nicht möglich).

  • Hilfsbedürftigenfonds
  • Segensfeiern (Kinder- und Jugendpfarramt)

Antragstellung und Abrechnung:

Eine Antragstellung ist laufend möglich. Wir bitten um eine Antragstellung bei den Konfirmand*innen 3-4 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Anträge beim Hilfsbedürftigenfonds können bis zum Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Antragstellung und die weitere Abwicklung des Antrages und der Abrechnung erfolgt online.

Das Onlineportal finden Sie unter folgendem Link: Onlineportal

  • Die Abrechnungen werden ebenfalls im Onlineportal durchgeführt. Der digitale Zugang zur Abrechnung erfolgt mit Bewilligung.
  • Die Abrechnungen sollen spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme erfolgen.
  • Im Bereich der  Konfirmanden-Rüstzeiten ist das Formblatt „Teilnehmer*innenliste“ Bestandteil der Abrechnung. Dieses ist im Onlineportal digital zu hinterlegen
  • Alle Dokumente und Zugänge bekommen Sie von folgender Mailadresse, die auch bei der Kommunikation zu werwenden ist. bejm-foerderung@ekmd.de
     

Grundlage zur Beantrag stellt die jeweilig gültige Richtlinie zu den einzelnen Förderbereichen. 


Richtlinie Konfirmand*innenprojekte: Link  (Förderbereich 1)

Richtlinie Segensfeiern: LINK

Verwaltungsverordnung Hilfsbedürftigenfonds: Link 


Im Rahmen des Kirchlichen Kinder- und Jugendförderplans werden weiterhin folgende Bereiche (Förderbereich 2)  gefördert:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten (Rüstzeiten)
  • Kinder- und Jugendbildung
  • Kinder- und Jugendtage
  • Ehrenamtsschulungen
  • Projekte

Die Förderung erfolgt über ein Budget, dass den Kirchenkreisen, Verbänden und Bildungsstätten zur Verfügung gestellt wird.

Die Abrechnung der Budgetmittel erfolgt über eine Leistungstabelle.


Hinweise zu den Teilnehmendenlisten

  1. Bei Maßnahmen im Rahmen der Förderung einer Konfirmand*innenfreizeit müssen TN-Listen im Rahmen der Abrechnung als SCAN im Abrechnungsportal hinterlegt werden. Hier kann z.B. die untenstehende TN-Liste des Landes THürings verwendet werden. Andere werden auch akzeptiert.
  2. Die TN-Listen im Rahmen von Maßnahmen aus dem Budgetbereich verbleiben beim Träger und sind nur bei Bedarf vorzulegen. Hier können, wie im Konfibereich, auch die Landeslisten Thüringens verwendet werden. Als Abrechnung reicht in der Regel die Leistungstabelle. 
  3. Maßnahmen, die auch Mittel des Landes Thüringens verwenden, müssen zwingend die untenstehenden Thüringer-TN-Liste verwenden.

Leistungstabelle 2024: LINK


Die Mittel des kirchlichen Kinder- und Jugendfpörderplans  stammen aus Kollekten und aus landeskirchlichen Mitteln.
Diese Mittel können gegenüber anderen Fördermittelgebern als Eigenmittel eingesetzt werden.


Kollektenplätze 2024 sind:

  • 19.05.2024, Pfingstsonntag - Religiöse Kinder- und Jugendbildung / Evangelische Kinder- und Jugendfreizeiten in der
    EKM
  • 21.07.2024, 8. Sonntag nachTrinitatis - Hilfsbedürftigenfonds (Unterstützung bei Teilnehmendengebühren in besonderen Fällen)
  • 29.03.2024, Karfreitag  - Ehrenamtlichenschulungen, Jugendleitercard u. Kinderleitercard in der EKM /

Die ausführliche Beschreibung/Empfehlung gibt es hier: Kollektenplätze (Klicklink)


Weitere Fördermöglichkeiten in der EKM

z.B.: Missionarische Projekte, Ehrenamt, Ökumene, Internationales, ...

https://www.evangelischejugend.de/mitarbeiterbereich/foerderungen-wettbewerbe/foerderung-in-der-ekm/


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