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  • 12.05.2021

Position: Vielfalt

Wir tragen als bejm dazu bei, dass alle Menschen an christlicher Gemeinschaft und an unserer Gesellschaft durch aktive und selbstbestimmte Mitwirkung teilhaben können. Wir nehmen in der Nachfolge Jesu alle Menschen an, wie sie sind. Gott hat uns in der Schöpfung ebenso vielfältig wie gleichwertig erschaffen. Wir verstehen dies als Auftrag, uns für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Für uns ist Vielfalt Bereicherung und Basis menschlichen Zusammenlebens. Unsere Verantwortung als Christ*innen besteht in unserem aktiven Beitrag für eine vielfältige Gesellschaft und Kirche. Wir stehen barmherzig an der Seite der Menschen und setzen uns aktiv für den Abbau von Diskriminierung in unseren Reihen und in der Gesellschaft ein. 

Deshalb fordern wir als bejm:

Geflüchtete Menschen willkommen heißen

Mit unseren Angeboten wollen wir dazu beitragen, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche ein lebendiger Bestandteil der Gesellschaft werden können. 

Klar gegen Diskriminierung positionieren

Wir bieten diskriminierungsfreie Räume und setzen uns aktiv für eine vielfältige Gesellschaft und gegen Diskriminierung ein. Wir thematisieren soziale Ungerechtigkeiten und das Thema Mobbing in unserer Jugendarbeit. Wir dulden keine Ungerechtigkeiten in unseren Angeboten und ermutigen junge Menschen dazu, für andere einzutreten. 

Familien unterstützen  

Familie ist für uns Basis menschlichen Zusammenlebens. Familie beginnt für uns immer da, wo Menschen gegenseitig Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb arbeiten wir mit allen partnerschaftlich zusammen, die für Kinder und Jugendlichen in Familien Verantwortung tragen. 

Begegnungsraum sein  

Wir eröffnen Räume und Möglichkeiten, damit sich Menschen begegnen und austauschen können. Dabei fördern wir durch entsprechende Angebote Begegnungen und bauen dadurch Vorurteile ab.

Dazulernen und sich verändern

Wir reflektieren unseren eigenen Sprachgebrauch und unsere Strukturen und Verhaltensweisen in unserer Arbeit und in unserem Alltag. Wir werden dort aktiv, wo Veränderung notwendig ist, um Barrieren abzubauen. 

 

Deshalb fordern wir von unserer Kirche:

Vielfalt in der Gesellschaft wahrnehmen und ihr Raum geben

Vielfalt in Kirche darf und muss noch stärker als bisher im kirchlichen Alltag und Handeln sichtbar und erlebbar werden. Sichtbare wie unsichtbare Schwellen sind abzubauen, damit alle Menschen Teil unserer Gemeinschaft sein können.

Ansprechpersonen benennen, die Vielfalt unterstützen

Damit Akteur*innen in Kirche bestehende Barrieren aktiv abbauen können, bedarf es vielfach speziellen Wissens. Wir fordern daher konkrete Ansprechpersonen für die unterschiedlichen Vielfaltsbereiche, die kirchliche Strukturen auf ihrem Weg unterstützen, beraten und gegebenenfalls Kontakte zu speziellen Anlaufstellen, z.B. bei baulichen oder rechtlichen Fragen, vermitteln können. 

Klar Position gegen Diskriminierungen beziehen

Kirche muss dort klar und deutlich Position beziehen, wo der Grundsatz der vielfältigen Gesellschaft verletzt wird. 

Offen für Neues sein und Altes hinterfragen

Kirche entwickelt sich weiter. Auf dem Weg zu einer vielfältigen Gemeinschaft gilt es, das eigene Handeln bezogen auf unsere kirchliche Arbeit beharrlich zu hinterfragen. Dort, wo Sprachgebrauch, Strukturen oder Verhaltensweisen unseren Positionen widersprechen, gilt es, diese kontinuierlich zu verändern. 

 

Deshalb fordern wir von Politik:

Geflüchtete Menschen - jetzt - unterstützen

Unsere Gesellschaft muss ihre Verantwortung ernst nehmen und wahrnehmen. Es gilt mehr "Sichere Häfen" insbesondere für geflüchtete Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen. 

Finanzielle Unterstützung zum Abbau von Zugangshürden

Vielfach scheitert gelebte Inklusion an sehr realen und praktischen Gegebenheiten. Hier braucht es Lösungen und finanzielle Unterstützungen, z.B. für Einrichtungen der Jugendarbeit oder Jugendbildungsstätten, um diese barrierefrei ausbauen zu können. 

Inklusionsfördernde Rahmenbedingungen 

Ein inklusives Arbeiten erfordert mehr Flexibilität von Fördermittelgebenden. Richtlinien auf kommunaler und Landesebene müssen dabei so gestaltet sein, dass inklusionsbedingte Kosten, z.B. für Dolmetscher*innen oder Begleitpersonen, abrechenbar und finanzierbar werden.



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